Frontscheiben, Werbeverspreche(r)n und andere Fakten

 

Doch ganz so schlimm kommt es dann in der Regel doch nicht. Da in Funk und Fernsehen der Platz für Werbespots nicht gerade günstig ist, wird natürlich die "ganze Geschichte" mit allen Beschränkungen und Besonderheiten in der kurzen Werbung kaum zufriedenstellend erläutert. Aus diesem Grund finden Sie in der unten aufgeführten Tabelle den direkten Vergleich zwischen einer Scheibenreparatur sowie der Erneuerung einer (geklebten) Frontscheibe bei einem PKW. Wie Sie selber erkennen können, unterscheiden sich beide Reparaturmethoden hinsichtlich der gewählten Merkmale (Dauer, Übernahme durch TK, Reparaturergebnis und Einschränkungen) erheblich.

Insbesondere bei der Reparatur gibt es eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Beschränkungen, d.h. eine Beurteilung über die Instandsetzung eines Steinschlagschadens kann nur durch einen Fachmann vor Ort geschehen. So ist eine Reparatur nicht zulässig, wenn:

  • der Steinschlag weniger als 10cm vom Scheibenrand entfernt ist,
  • die Zwischenfolie oder die innere Scheibenseite beschädigt wurde,
  • der Schaden im Fahrersichtfeld (Sichtbereich) liegt (siehe Zeichnung),
  • der Durchmesser des Steinschlags größer als ca. 5mm ist ("1-Euro Stück") und
  • ein Trümmerbruch mit längeren Rissen (>30mm) vorliegt.

Auch sollte man über eine Scheibenreparatur aus anderen Grüden noch gut nachdenken: Oftmals reißt ein kleiner Sprung nicht weiter ein und macht somit eine Reparatur überflüssig. Andererseits kann eine Scheibe durch einen Reparaturversuch erst richtig beschädigt werden -> der Sprung dehnt sich aus.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch kompetente Beratung und Durchführung bei der Instandsetzung und Erneuerung ihrer Frontscheibe. Fragen Sie uns einfach.

Vergleich zwischen Austausch und Reparatur einer Frontscheibe

  Scheibenreparatur Erneuerung der Frontscheibe
Dauer ca. 30-45 Minuten pro Steinschlag Austauschzeit je nach Fahrzeug und Ausstattung zwischen 2-5 Stunden + Aushärtezeit des Scheibenklebers von ca. 2 Stunden = 4-7 Stunden Gesamtstandzeit des Fahrzeugs
Übernahme durch Teilkasko in der Regel ja ja, SB durch den Versicherungsnehmer
Reparaturergebnis Altschaden weiterhin sichtbar (bis zu 30% Restsichtbarkeit), zukünftige Rißbildung wird verhindert Sichtbarkeit wie bei einem Neuwagen
Einschränkungen Nicht jeder Steinschlagtyp kann instandgesetzt werden, es gelten diverse rechtliche (StVZO) und technische Einschränkungen (siehe Zeichnung), Risiko der Rißbildung beim Einpressen des Kunstharzes, d.h. ein Scheibenaustausch wird durch die "verunglückte" Reparatur erst notwendig Reparaturdauer kann sich erheblich verlängern, wenn sich bereits Rostansätze im Bereich der Klebenaht gebildet haben. Hier muß der Rost entfernt werden und eine neue Versiegelung aufgetragen werden, damit der neue Kleber die Scheibe sicher hält. Zeitaufwand ca. 24-48 Stunden (Trockenzeit der Versiegelung) + zusätzliche Arbeitszeit je nach Rostbefall. Die Kosten sind hierfür vom Versicherungsnehmer zu tragen

Ihr Team von
"Oliver Klinck - KFZ-Reparaturen"