Umweltplaketten

Umweltplaketten - damit Sie sich frei bewegen können

Seit dem 1. März 2007 sind Gemeinden und Kommunen in der Lage, die Einfahrt eines PKWs oder LKWs in ihr Gebiet vom Vorhandensein einer Umweltplakette ("Feinstaubplakette") abhängig zu machen. Das heißt, daß nur die Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren dürfen, die

  1. eine Umweltplakette sichtbar an der Frontscheibe angebracht haben und
  2. bei denen die Farbe der angebrachten Umweltplakette (rot, gelb oder grün) auf der Hinweistafel zur Umweltzone (bei Einfahrt in die Umweltzone ersichtlich) vorhanden ist.

Schild einer Umweltzone.In diese Beispiel-Umweltzone (Bild links) dürfen alle PKWs und LKWs einfahren, die eine gelbe oder grüne Plakette auf der Windschutzscheibe haben. Fahrzeuge ohne Plakette oder mit einer roten Plakette dürfen diese Zone nicht mehr ohne Ausnahmegenehmigung befahren*.

Falls Sie eine Umweltplakette benötigen, können Sie diese jederzeit bei uns kostenpflichtig erhalten. Möchten Sie im Voraus wissen, welche Plakette ihr Fahrzeug bekommen kann, dann empfehlen wir Ihnen die Online-Abfrage der GTÜ. Eine Übersicht über die vorhandenen und geplanten Umweltzonen erhalten Sie hier .










* Es gelten u.a. Ausnahmen für behindertengerechte Fahrzeuge, für sog. "Oldtimer", sowie für zwei- und dreispurige Fahrzeuge (auch leichte Quads).